Mit dem Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.
Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:
Pilotprojekte, Demonstrationsprojekte, Best-Practice-Projekte, integrierte Projekte, Projekte der technischen Hilfe, Projekte zum Kapazitätsaufbau, vorbereitende Projekte, Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte,sonstige Projekte, die zum Erreichen der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.
Von den Antragstellenden wird ein angemessener Eigenanteil gefordert. Das Bundesförderung beträgt in der Regel höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens. Die Vorhaben sollen spätestens sechs Jahre nach der Bewilligung abgeschlossen sein, wobei die Evaluation die Dauer des Vorhabens überschreiten kann.
Es können außerdem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, mit denen die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union gefördert werden.