Die Audi Stiftung für Umwelt GmbH ist aktiver Förderer bei der Erforschung neuer Technologien und wissenschaftlicher Methoden für eine lebenswerte Zukunft. Zweck der Stiftung ist die Förderung gemeinnütziger Projekte, welche mindestens auf eines der drei Handlungsfelder Greenovation, Begeisterung und Verantwortung Einfluss nehmen.
1. Gefördert werden vor allem Projekte, die
- aufgrund innovativer Technologien auf sozio-ökologische Herausforderungen einwirken und somit auf eine nachhaltige Verbesserung unserer ökologischen Umwelt abzielen,
- nicht allein die Natur bzw. die Umwelt im Blick haben, sondern zu einem nachhaltigen Mensch-Umwelt-System beitragen,
- Umweltaspekte mit bildungsbezogenen Anliegen verknüpfen,
- als Modellprojekt Vorbildcharakter für andere Einrichtungen darstellen,
- den Natur- und Umweltschutz weiterentwickeln, indem Forschung in praktisches Handeln umgesetzt wird.
2. Als Förderbereiche gelten
- die Förderung der Entwicklung von umweltverträglichen Technologien,
- der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage von Menschen, Tieren und Pflanzen,
- sowie die Unterstützung von Maßnahmen und Aktivitäten zur Umweltbildung.
Nicht gefördert werden Vorhaben von Antragsstellern bezüglich:
- Veranstaltungen (Workshops, Tagungen, etc.)
- Imagekampagnen, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
- Studien-, Diplom- und Doktorarbeiten
- Stipendien
Die Gemeinnützigkeit des Antragstellers sowie der beantragten Projekte ist nachzuweisen. Maßgeblich hierfür sind die Bestimmungen des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) oder eine analoge Definition ausländischen Rechts.