Fonds Soziokultur

Haus der Kultur

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/ Nicht-Künstlerinnen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nicht-Künstlerinnen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte. Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden.

Beantragt werden können:

Mindestens 5.000 Euro – maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets.

Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungs-sitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen:

  • Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Jahres
  • Antragsfrist 2. November: Projektstart frühestens Ende Januar des Folgejahres
  • der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern.
  • Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern