Haus der Kultur
Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/ Nicht-Künstlerinnen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nicht-Künstlerinnen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte. Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden.
Beantragt werden können:
Mindestens 5.000 Euro – maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets.
Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungs-sitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen:
- Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Jahres
- Antragsfrist 2. November: Projektstart frühestens Ende Januar des Folgejahres
- der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern.
- Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern