Zweck der Förderung ist die Unterstützung von Aktivitäten und Initiativen von Bürger*innen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und zur Stärkung des Gemeinwesens. Gefördert werden kleinteilige Maßnahmen, die den integrierten Ansatz der Quartiersverfahren aufgreifen und zur Stabilisierung von Nachbarschaften auch außerhalb der förmlich festgelegten Gebiete der Sozialen Stadt geeignet sind. Ziel ist die Stärkung des nachbarschaftlichen Engagements, die Aktivierung des ehrenamtlichen Interesses sowie die Stabilisierung des Wohnumfeldes und der sozialen Strukturen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller seine selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beschreibt, für deren Erfolg neben dem ehrenamtlichen Einsatz der Ersatz von Sachkosten von Bedeutung ist. Die formale Antragstellung ist in den Bezirken unterschiedlich geregelt.
Antragsberechtigt sind Bewohner*innen sowie gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die Vorhaben außerhalb der für das Programm Sozialer Zusammenhalt festge-
setzten Gebiete durchführen wollen.