Jagdabgabe

Jäger und Falkner müssen nicht nur einen Jagd- bzw. Falknerschein erwerben, sondern auch eine zusätzliche Gebühr entrichten: die Jagdabgabe. Mit den eingenommenen Geldern werden Projekte zur Förderung des Jagdwesens finanziert. Dazu gehören Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes, Untersuchungen der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten sowie Untersuchungen von Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. In Berlin entscheidet die Stiftung Naturschutz Berlin über die Vergabe dieser Gelder.

Förderfähig sind:

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes
  • Untersuchungen der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten sowie der
  • Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
  • Umweltbildungsmaßnahmen, die geeignet sind, das Wissen über das Wild und seine Lebensräume zu fördern
  • Biotopgestaltung und -pflege zur Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes
  • Artenschutzmaßnahmen für im Bestand bedrohte Wildtierarten und deren potenzielle Biotope
  • Maßnahmen zur Wildtierhege
  • Maßnahmen zum Erhalt und zur Vergrößerung der Biodiversität
  • Maßnahmen zur Erforschung der Wildtiere und ihrer Lebensräume
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Aufklärung über das Jagdwesen sowie über Wildtiere und deren Lebensräume
  • jagdliche Aus- und Fortbildung, inkl. Jagdhundeausbildung
  • jagdliche Brauchtumspflege

Referent für Naturschutz: Justus Meißner