Jäger und Falkner müssen nicht nur einen Jagd- bzw. Falknerschein erwerben, sondern auch eine zusätzliche Gebühr entrichten: die Jagdabgabe. Mit den eingenommenen Geldern werden Projekte zur Förderung des Jagdwesens finanziert. Dazu gehören Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes, Untersuchungen der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten sowie Untersuchungen von Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. In Berlin entscheidet die Stiftung Naturschutz Berlin über die Vergabe dieser Gelder.
Förderfähig sind:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes
- Untersuchungen der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten sowie der
- Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
- Umweltbildungsmaßnahmen, die geeignet sind, das Wissen über das Wild und seine Lebensräume zu fördern
- Biotopgestaltung und -pflege zur Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes
- Artenschutzmaßnahmen für im Bestand bedrohte Wildtierarten und deren potenzielle Biotope
- Maßnahmen zur Wildtierhege
- Maßnahmen zum Erhalt und zur Vergrößerung der Biodiversität
- Maßnahmen zur Erforschung der Wildtiere und ihrer Lebensräume
- Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Aufklärung über das Jagdwesen sowie über Wildtiere und deren Lebensräume
- jagdliche Aus- und Fortbildung, inkl. Jagdhundeausbildung
- jagdliche Brauchtumspflege
Referent für Naturschutz: Justus Meißner