Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

In Kommunen liegen große Potenziale, um Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Kommunalrichtlinie, die es bereits seit 2008 gibt, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte der Klimaschutzmaßnahmen gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und sorgen durch sinkende Energiekosten für finanzielle Entlastung. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.

Gefördert werden:

strategische Klimaschutzmaßnahmen:

  • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
  • Energiemanagementsysteme
  • Umweltmanagementsysteme
  • Energiesparmodelle
  • kommunale Netzwerke
  • Machbarkeitsstudien
  • Klimaschutzkoordination
  • Klimaschutzkonzepte und
  • Klimaschutzmanagementintegrierte Vorreiterkonzepte
  • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagementinvestive

investive Klimaschutzmaßnahmen:

  • Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen
  • Innen- und Hallenbeleuchtung
  • raumlufttechnische Anlagen
  • klimafreundliche Mobilität
  • klimafreundliche Abfallwirtschaft
  • klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
  • klimafreundliche Trinkwasserversorgung
  • Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren
  • weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz.:

Einreichungsfristen: Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027