Kultur macht stark

Förderungen zu kombinierten Schnittstellenthemen, wie Nachhaltigkeits-, Umwelt-, Natur- und Klimabildung möglich.

Allgemeine Förderbedingungen

  • Die Maßnahmen sind niedrigschwellig, um vor allem bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche erreichen zu können.
  • Die Maßnahmen werden auf lokaler Ebene in Bündnissen mit mindestens drei Partnern durchgeführt.
  • Die Maßnahmen werden im außerschulischen oder im außerunterrichtlichen Bereich durchgeführt, Schulen können jedoch Bündnispartner sein. Auch Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte können in einem Bündnis mitwirken.
  • Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, daher wird kein hauptamtliches Personal auf lokaler Ebene finanziert – die Einbeziehung von freiwilligem Engagement ist ausdrücklich erwünscht.

Sie können auch die Ansprechpartner*innen der bezirklichen Volkshochschulen kontaktieren: Programmbereichsleitung Politik, Gesellschaft, Umwelt, Ernährung undJunge VHS – talentCAMPus & talentCampus FLEX.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier.