Förderungen zu kombinierten Schnittstellenthemen, wie Nachhaltigkeits-, Umwelt-, Natur- und Klimabildung möglich.
Allgemeine Förderbedingungen
- Die Maßnahmen sind niedrigschwellig, um vor allem bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche erreichen zu können.
- Die Maßnahmen werden auf lokaler Ebene in Bündnissen mit mindestens drei Partnern durchgeführt.
- Die Maßnahmen werden im außerschulischen oder im außerunterrichtlichen Bereich durchgeführt, Schulen können jedoch Bündnispartner sein. Auch Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte können in einem Bündnis mitwirken.
- Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, daher wird kein hauptamtliches Personal auf lokaler Ebene finanziert – die Einbeziehung von freiwilligem Engagement ist ausdrücklich erwünscht.
Sie können auch die Ansprechpartner*innen der bezirklichen Volkshochschulen kontaktieren: Programmbereichsleitung Politik, Gesellschaft, Umwelt, Ernährung undJunge VHS – talentCAMPus & talentCampus FLEX.
Die Förderrichtlinie finden Sie hier.