Durch das Programm LSK werden im Land Berlin Mikroprojekte finanziell unterstützt, die lokale Beschäftigungschancen für arbeitslose und nicht erwerbstätige Personen entwickeln und soziale Kompetenzen bei der Zielgruppe fördern.
Für die Durchführung eines Projektes werden Mittel in Höhe von maximal 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung aus Mitteln des ESF und des Landes Berlin. Der Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate. Die Förderung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags („Pauschale pro Projekt“). Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gemäß den Festlegungen zur Zielerreichung eines Projektes, wobei die Zuwendung nur für erbrachte und nachgewiesene Leistungen gewährt wird. Eine Einreichung der Kostenbelege zu Prüfzwecken ist nicht erforderlich.
Wesentliche Ziele des Programms sind:
- Beschäftigung auf lokaler Ebene fördern
- die soziale Integration benachteiligter Zielgruppen fördern
- kleine und neue Projektträger an die Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) heranführen
- einen Beitrag zu den Querschnittszielen des ESF (Chancengleichheit von Frauen und Männern, Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund) leisten
Für wen?
Fördermittelempfänger können nur juristische Personen sein. Die Kooperation von unterschiedlichen Einrichtungen bei der Durchführung einer Maßnahme ist grundsätzlich möglich, wobei jeweils ausschließlich der Antragsteller oder Bieter als Empfänger des Zuwendungsbescheides oder Werkvertrages verantwortlich ist. Das Fördergebiet ist das Land Berlin. Es gilt die sogenannte„Landeskinderregelung“(Wohnsitz der Teilnehmenden an ESF-Projekten ist Berlin).
Für was?
Mikroprojekte im Land Berlin, die lokale Beschäftigungschancen für arbeitslose und nicht erwerbstätige Personen entwickeln und soziale Kompetenzen fördern.
Querschnittsförderung zu Projekten mit Nachhaltigkeitsbezug.
Hier können Sie die Projektauswahlkriterien nachlesen.