befristete Einstellungen und Stundenaufstockungen von Lehrkräften
Maßnahmen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung sind grundsätzlich erst nach Abschluss einer Zielvereinbarung mit der zuständigen Schulaufsicht möglich. In der Zielvereinbarung wird als Ziel die Vermeidung von Unterrichtsausfall und die fachgerechte Unterrichtsvertretung vereinbart.
Wer kann befristet eingestellt werden?
- Lehrkräfte mit 2. Staatsprüfung für ein Lehramt
- Lehrkräfte mit 1. Staatsprüfung für ein Lehramt
- Hochschul-/Fachhochschul-Absolventinnen und -Absolventen
- Studentinnen und Studenten
- Pensionierte Lehrkräfte wegen Erreichen der Altersgrenze
Kontakt:
I B 1.31 Herr Konietzko