Projektförderung im Rahmen des BEK 2030 (Berliner Energie- und Klimaschutzgesetz)

Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen.

Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess. Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Hier die Empfehlungen mit der Reaktion des Senats:

https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-0777.pdf

Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde.

Für die Umsetzung der Strategien und Maßnahmen des BEK 2030 werden vom Land Berlin Mittel zur Verfügung gestellt, die sowohl zur Förderung von Projekten der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen als auch anderer öffentlicher Stellen und Privater vorgesehen sind.

Es werden nur Projekte finanziell unterstützt, die sich in Maßnahmen des BEK 2030 wiederfinden und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung haben. Ein Anspruch auf finanzielle Mittel besteht nicht.

Bild: SenUVK

Förderung für Hauptverwaltungen und Bezirksverwaltungen im Land Berlin

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Förderung für andere öffentliche Stellen und Private

Die Finanzierungsstruktur für andere öffentliche Stellen im Land Berlin, die aber außerhalb des Rechnungswesens des Landes Berlins wirtschaften, sowie für Private befindet sich derzeit im Aufbau. Förderung für andere öffentliche Stellen und PrivateWeitere Informationen