Stiftung Berliner Sparkasse

Von Bürgerinnen und Bürgern für Berlin

Die Stiftung Berliner Sparkasse fördert gemeinnützige Projekte und Initiativen im Land Berlin (im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung). Um einen Förderantrag zu stellen, sollten Sie folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

Sie…
…sind ein gemeinnütziger oder mildtätiger Verein.
…planen ein Projekt in Berlin.
…erfüllen mindestens einen Satzungszweck der Stiftung (Download der Satzung)

Zweck der Stiftung ist die Förderung

  • der Kultur mittels Unterstützung der Kunst sowie Erhaltung von Kulturwerten
  • der Denkmalpflege
  • des Sports
  • der Erziehung und Bildung
  • mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Nr. 1 AO
  • der öffentlichen Gesundheitspflege
  • der Jugend- und Altenhilfe
  • des Tier- und Naturschutzes
  • der Wissenschaft und Forschung

Den Antrag können Sie hier stellen.