Die Stiftung verwaltet und verteilt die ihr gemäß § 6 zur Verfügung stehenden Mittel.
Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke; sie fördert ausschließlich soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Vorhaben durch Gewährung von Zuwendungen.
Die LOTTO-Stiftung Berlin unterstützt Projekte in Berlin, für Berliner Einrichtungen oder Projekte, die im Interesse Berlins liegen.
Um in den Genuss einer Förderung durch die Stiftung zu kommen, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser sollte ca. 9 Monate vor Projektbeginn bei der Stiftung eingehen.
Informationen zur Antragsstellung gibt es hier.