Stiftungszweck und Förderanträge
Der Stiftungszweck besteht in der Förderung der europäischen Städte als Zentren für Leben, Arbeiten, Wohnen, Kommunikation und Kultur. In diesem Zusammenhang ist der Zweck der Stiftung gerichtet auf die Förderung der Kultur sowie Pflege der Erhaltung von Kulturwerten
- der Wissenschaft und Forschung,
- des Sports
- des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
- der Jugend- und Altenpflege
Förderungswürdig sind Projekte, die aufgrund kreativer und kostengünstiger Konzepte beispielgebend für andere Kommunen wirken können und die langfristig die Urbanität einer Stadt fördern.
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