Deutscher Volkshochschul-Verband
CAMPus FLEX
Gegenstand der Förderung sind außerschulische Bildungsmaßnahmen, insbesondere der kulturellen Bildung, die sich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche von drei bis 18 Jahren richten und die als Bündnisse für Bildung, d.h. als lokale Kooperation von wenigstens drei Akteuren, erbracht werden. Dabei wird ein weit gefasster Kulturbegriff zugrunde gelegt, nach dem kulturelle Bildung alle künstlerischen Sparten bis hin zu Bewegung, Medienbildung und Alltagskultur umfasst. Hierzu zählen auch Maßnahmen der Lese- und Sprachförderung. Kulturelle Bildung verbindet kognitive, emotionale und gestalterische Handlungsprozesse. Kulturelle Bildung umfasst sowohl die eigene produktive und kreative Auseinandersetzung mit den Künsten als auch die aktive Rezeption von Kunst und Kultur.
Außerschulische, förderfähige Entwicklungschancen:
- die Ausbildung ästhetischer Wahrnehmungs-fähigkeiten und Produktionsfertigkeiten
- die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Stärkung der Selbstwirksamkeitserwartung
- die Verbesserung des Sozialverhaltens
- Kurse, Seminare, Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig)
- Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig)
- Patenschafts- und Mentorenprogramme
Projektleiter „talentCAMPus“: Michael Kempmann.
Bitte Anträge frühzeitig stellen!