Das Bundesumweltministerium möchte in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt und dem Bundesamt für Naturschutz die Umwelt- und Naturschutzverbände bei ihrem Bemühen, umweltpolitische Belange in der Gesellschaft zu verankern, stärken.
Die Projekte sollen das Bewusstsein und das Engagement für Umweltschutz und Naturschutzstärken. Hierzu gehören grundsätzlich:
- Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung
- Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern
- Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung
- Maßnahmen zur (umweltpolitischen) Vernetzung und Kooperation
Gefördert werden Vorhaben, die über eine rein lokale oder regionale Wirkung hinaus für den Natur- und Umweltschutz in Deutschland von Bedeutung sind oder Vorhaben, die einen besonderen Modellcharakter aufweisen und sich auf andere Orte und Regionen übertragen lassen.
Projekte, für die ein Zuschuss beantragt wird, dürfen noch nicht begonnen haben. An den Maßnahmen muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Wissenschaftliche Forschung und investive Maßnahmen können nicht gefördert werden.