Zu den Aufgaben des Bereiches gehören die Erfassung und Bewertung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen, sowie die Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Risikominderung bei eingetretenen Boden- und Grundwasserverunreinigungen.
Der Fachbereich Naturschutz gliedert sich in den Arten- und Gebietsschutz sowie den Baumschutz. Er hat die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde für den Stadtbezirk wahrzunehmen und fungiert als Genehmigungs- und Ordnungsbehörde gemäß Bundes- und Landesnaturschutzgesetz. Die Konzeption und Realisierung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ist ebenso Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde wie die Öffentlichkeitsarbeit für den Bereich Naturschutz.
Die Unterstützung von Grünen Lernorten im Bezirk und der Umweltbildung zählt ebenfalls zu den Aufgaben der Umwelt- und Naturschutzbehörde.